Ausbildung Brandschutzhelfer
Von der Theorie bis zur Praxis
Durch die DGUV 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer geregelt, die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil. Zudem wird bei der Ausbildung gezielt auf unternehmensspezifische Aspekte geachtet.
Ausbildungsinhalte sind:
• Vorbeugender Brandschutz
• Physikalische Grundlagen der Verbrennung
• Verhalten im Brandfall
• Feuerlöscher Aufbau und Funktion
• Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
• Evakuierungsübung (ggf.)
• Praktische Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
Die Ausbildung sollte alle 3 bis 5 Jahre, in Abhängigkeit der betrieblichen Anforderungen, wiederholt werden.
Kategorie
Organisation
Zielgruppe
Pflichtveranstaltung für den/die Brandschutzhelfer je Einrichtung
(Mitarbeitende, die sich in freiwilligen Feuerwehren engagieren, benötigen diese Schulung nicht.)